Weinvisirer

[56] Weinvisirer, ein Beamter, welcher zum Behufe der Abgaben von dem Weine den eingebrachten Wein untersucht, u. da die Abgabe von verschiedenen Weinsorten verschieden ist, auch kostet; daher Weinkoster.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 56.
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