Willebriefe

[232] Willebriefe, die schriftlichen Einwilligungen, welche von den Kurfürsten des Reiches nach der deutschen Rechtsverfassung durch den Kaiser bei allen wichtigen Regierungshandlungen, wie z.B. bei der Ertheilung von Lehnsexspectanzen etc. eingeholt werden mußten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 232.
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