Zählgeld

[489] Zählgeld, 1) eine Belohnung od. Vergütung für das Zählen od. gesetzmäßige Auszahlen des Geldes, od. für einen Verkauf auf Rechnung anderer; 2) so v.w. Lehengeld.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 489.
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