Zündhütchengewehr

[728] Zündhütchengewehr, 1) jedes Gewehr, wo der Schuß durch Explosion eines Zündhütchens bewirkt wird, s. Percussionsgewehr; 2) kleines Gewehr, ungefähr 3 Fuß lang, so eingerichtet, daß man mittelst eines Schrotes, als Geschoß, u. eines Zündhütchens mit doppelter Füllung, als Ladung, auf eine Entfernung von 20–30 Schritte nach der Scheibe schießen kann, s. Teschin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 728.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: