[591]Zeugītä, nach der Solonischen Verfassung in Athen die dritte Klasse der Bürger, zu welcher diejenigen gehörten, welche ein Ackergespann hielten u. 300150 Maß gewannen, s.u. Athen S. 872.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 591.