[615]Zieler, 1) eine Person, welche in der Nähe der Scheibe, nach welcher geschossen wird, an einem gesicherten Orte postirt ist, um die Treffer der einzelnen Schüsse anzuzeigen; 2) s.u. Schäferhund 4).
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 615.