[718]Zudringlichkeit, die Eigenschaft sich Jemand wider dessen Willen u. mit einer Art Gewalt zu nähern, od. Bitten u. Forderungen an ihn zu bringen, od. auch sich wider dessen Willen in seine Angelegenheiten zu mischen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 718.