Zusammenschlagen

[753] Zusammenschlagen, 1) so v.w. Zusammenlegen; 2) mehre Dinge so vereinigen, daß sie nun als ein Ganzes betrachtet u. behandelt werden; 3) mehre Zechen, welche allein nicht bestehen können, zu einer einzigen Gewerkschaft vereinigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 753.
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