[755]Zuthat, 1) was zur Verfertigung einer Sache an Material erfordert wird; 2) die kleinen Gegenstände, welche außer dem Zeuge noch zu Verfertigung eines Kleidungsstückes nöthig sind, z.B. Seide, Leinwand, Knöpfe u. dgl.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 755.