Zwanzigste

[758] Zwanzigste, 1) der 20. Theil des gewonnenen Silbers, welchen eine Zeche an den Landesherrn zu entrichten hat, so lange sie keinen Überschuß gewährt; alsdann muß sie den Zehnten geben; 2) so v.w. Halbzehnt, s.u. Zehnt S. 546.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 758.
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