Zweichörig

[760] Zweichörig, 1) ein Tonstück, welches für zwei Chöre gesetzt ist, die sich bald wechselsweise, bald verbunden, entweder in einfacher Führung od. in contrapunktistischen Verschlingungen od. reell achtstimmig, hören lassen; 2) s.u. Chor 6).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 760.
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