[774] Zwinger, 1) (Faussebraye), der eingeschlossene Raum zwischen der hohen Stadtmauer (dem Hauptwalle) u. der niederen Mauer (Barbacane) an der Escarpe des Grabens, zu Bestreichung des letzteren u. des vorliegenden Raumes auf der Contreescarpe; ist nur in alten Städten u. Festungen noch zu finden u. wurde später durch die Faussebraye ersetzt; 2) (Frauen-Z.), im Mittelalter das Gemach für Frauen.
Pierer-1857: Zwinger [2]