Zwinger [1]

[774] Zwinger, 1) (Faussebraye), der eingeschlossene Raum zwischen der hohen Stadtmauer (dem Hauptwalle) u. der niederen Mauer (Barbacane) an der Escarpe des Grabens, zu Bestreichung des letzteren u. des vorliegenden Raumes auf der Contreescarpe; ist nur in alten Städten u. Festungen noch zu finden u. wurde später durch die Faussebraye ersetzt; 2) (Frauen-Z.), im Mittelalter das Gemach für Frauen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 774.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika