[777] Zwischenherrscher, 1) der Herrscher in einem Interregnum (Zwischenherrschaft), s.d.; 2) derjenige, welcher nicht durch eine auf Legitimität beruhende Thronfolge, sondern in Folge einer Revolution od. Eroberung den Thron zeitweilig einnimmt, wie z.B. Napoleon I. u. die von ihm in Neapel, Spanien, Westfalen etc. eingesetzten Könige. Ob der später wieder eingesetzte legitime Herrscher die Handlungen des Z-s als rechtsgültig anzuerkennen habe, ist principiell noch nicht entschieden.