Zwischenrad

[777] Zwischenrad (Transporteurrad), 1) ein als Ausrückvorrichtung dienendes Zahnrad zwischen zwei anderen Zahnrädern, von denen das eine vom andern bald in Umdrehung versetzt werden, bald unbeweglich stehen bleiben soll; die Welle des Z-es ist daher im Kreisbogen um die Welle des einen Rades beweglich, so daß es zwar mit diesem stets in Eingriff bleibt, dagegen mit dem andern nach Bedarf in od. außer Eingriff gebracht werden kann; 2) ein Zahnrad, welches überhaupt die Bewegung von einem Zahnrade auf ein anderes überträgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 777.
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