[813] † Bitte. Bitten nennt man insbesondere die sieben Theile, in welche das Gebet des Vaterunser zerfällt, s. Vaterunser. Im Kirchenrecht verstand man unter den Ersten Bitten das Recht (Jus primae precis) des deutschen Kaisers die erste nach seiner Thronbesteigung in jedem Stifte des Reiches vacant werdende Präbende zu verleihen.
Pierer-1857: Erste Bitte · Bitte