Erläuterung

[841] Erläuterung, eine Erklärung u. Verdeutlichung, welche sich nicht an die strengen logischen Formen der Definition u. des Beweises bindet, sondern durch andere Hülfsmittel, wie Beispiele, Vergleichungen etc. etwas dem Verständniß zugänglich zu machen sucht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 841.
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