Lagstein

[864] Lagstein, Stein, welcher zur Bestimmung der Grenze eines vermessenen Grundstückes dient. Die an den Enden u. Ecken befindlichen L-e nennt man auch Hauptsteine zum Unterschiede von den Zwischensteinen, welche inmitten von gerade fortlaufenden Grenzlinien gestellt werden. Unter die L-e pflegt man bei dem Setzen derselben unverwesliche Gegenstände (Zeugen) zu legen u. benutzt hierzu drei Kieselsteine, od. Glas, Scherben, Schlacke, Kohle u. dgl. Auch wird in die Sohle des Steines ein Kreuz eingehauen, so wie auf den Kopf ebenfalls ein Kreuz od. die Richtung des Grenzlaufes eingeschlossen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 864.
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