Lichthäuschen

[865] Lichthäuschen, sonst kleine Gebäude auf Kirchhöfen zur Aufnahme eines brennenden Lichtes bei Nacht. Der Zweck war angeblich, daß man das Licht in der Ferne sehen u. für die Seelen im Fegfeuer beten sollte. In England dienen sie noch bei nächtlichen Begräbnissen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 865.
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