[868] Manutenenz (Manutenenzdecret, v. lat.), im Proceß über den jüngsten Besitz ein Decret des Richters, durch welches derselbe, falls Kläger unter sofortiger Bescheinigung des neuesten Besitzes darum gebeten hat, den Beklagten unter Androhung einer Geldstrafe anweist bis zum Austrag der Sache sich aller Veränderungen der Sachlage zu enthalten; vgl. Possessorium S. 411.