Parlamentarisch

[878] Parlamentarisch, den Grundsätzen, welche sich in Betreff der Geschäftsleitung, Discussion u. der sonstigen Vorkommnisse in Parlamenten (s.d.) usuell ausgebildet haben, entsprechend; das Gegentheil davon heißt unparlamentarisch, die Gesammtheit der parlamentarischen Grundsätze Parlamentarismus. Eine besonders seine u. vielseitige Ausbildung hat der Parlamentarismus in England erfahren, weshalb die dortigen Gebräuche auch meist in andern Parlamenten zum Muster genommen werden. Für unparlamentarisch gilt z.B. der Gebrauch injuriöser Ausdrücke, überhaupt das Hereinziehen von persönlichen Betadelungen, namentlich in Abwesenheit des Betadelten etc. Verschiedene Grundsätze bestehen über die Nothwendigkeit die Thronrede mit einer Adresse (s.d. 3) zu beantworten, über die Form von Abstimmungen (s.d.) etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 878.
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