[1] Übergangssätze (Transitsätze) sind differentiell gebildete Frachtsätze, die gegenüber den in einer bestimmten Verkehrsverbindung geltenden regelmäßigen Frachtsätzen Ermäßigungen für solche Sendungen vorsehen, die über diese Verkehrsverbindung hinaus befördert werden. Ü. werden in der Regel nur für den Verkehr über Anschlußstationen an fremde Bahnen oder an Zweiglinien der eigenen Bahn eingeführt. Sie werden im allgemeinen durch Kürzung der regelmäßigen Frachtsätze um einen Teil des festen Tarifbestandteils oder um einen andern Betrag gebildet. Ü. verfolgen meist den Zweck, die Ermäßigungen, die durchgehende Tarife gewähren, auch in Verkehrsverbindungen herbeizuführen, für die durchgehende Tarife aus irgendwelchen Gründen nicht eingeführt werden können oder sollen. Im weiteren Sinne können unter Ü. auch die in Seehafentarifen (s.d.) oder in Umschlagtarifen (s.d.) für den Übergang zwischen Bahn und Schiff vorgesehenen Frachtsätze verstanden werden.