[157] Frachtsatz ist der Tarifsatz für die Beförderung eines Gutes. Man zerlegt ihn tariftechnisch in den Streckensatz und die Abfertigungsgebühr (Expeditionsgebühr), wobei ersterer für die Benutzung des Schienenweges, der Strecke und für die Beförderungsleistung, letztere für die Tätigkeit der Abfertigung des Gutes auf der Versand- und Empfangsstation erhoben wird (s. Gütertarife).
Grunow.