Abfertigung

[14] Abfertigung (Expedition) (expedition; expédition; spedizione) hat nach dem üblichen Sprachegbrauch zweierlei Bedeutung:

1. wird darunter die Dienststelle verstanden, der die buch- und rechnungsmäßige A. von Personen, Gepäckstücken, bzw. Gütern obliegt – Abfertigungsstelle, Expedit (account office; bureau expéditeur; agenzia di spedizione).

Die A. der Güter ist mitunter nach der Art der zur Aufgabe kommenden Güter in eine Eilgut- und Frachtgutabfertigung getrennt; jedoch ist diese Trennung in der Regel nur auf größeren Stationen durchgeführt, weil sich auf Stationen mit geringem Güterverkehr die Einrichtung gesonderter Eil- und Frachtgutabfertigungen aus dienstlichen und finanziellen Rücksichten nicht empfiehlt;

2. wird unter A. der Abfertigungsdienst verstanden (s.d.).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 14.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika