Achsenzahl

[88] Achsenzahl (number of axles; nombre des essieux; numero delle sale), Anzahl der Achsen sämtlicher in einem Zug laufenden Fahrzeuge ausschließlich der arbeitenden Lokomotive und deren Tender. Sie ist von der Zugkraft, den Neigungs- und Richtungsverhältnissen der Bahn, den sonstigen Einrichtungen der Stationen, der Bauart der Fahrzeuge sowie von der Fahrgeschwindigkeit der Züge abhängig. Nach § 159 der T. V. des VDEV. ist die größte Belastung der Züge unter Berücksichtigung der Bahnneigung und Zuggeschwindigkeit auf Hauptbahnen so zu bemessen, daß die Zugkraft an der Spitze des Zuges 10 t nicht überschreitet. Die größte zulässige A. bei den Personen- und Güterzügen wird gewöhnlich durch bahnpolizeiliche oder durch besondere Vorschriften der berufenen Aufsichtsbehörden festgesetzt und unter Berücksichtigung der für die einzelnen Strecken maßgebenden örtlichen Verhältnisse in den Dienstfahrordnungsbehelfen (Anhang zu den Fahrplanbüchern u.s.w.) ersichtlich gemacht. In Deutschland ist die größte zulässige A. je nach der Geschwindigkeit auf den Hauptbahnen für Personenzüge mit 80 bis 44, für Güterzüge mit 120 (in besonderen Fällen mit 150) bis 60, auf Nebenbahnen für Personenzüge mit 80 bis 26 und für Güterzüge mit 120 festgesetzt. In Österreich wird die größte zulässige A. von Fall zu Fall von der zuständigen Behörde bestimmt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 88.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: