[193] Antimonopoly Leagues, Vereine zur Bekämpfung der Monopole. Man versteht darunter freie Vereine, die sich zu Ende der Siebziger und zu Anfang der Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts in den einzelnen Bundesstaaten der nordamerikanischen Union gebildet und vielfach wieder untereinander zu größeren Verbänden zusammengefügt hatten, mit dem Zwecke, einerseits die Mißbräuche aufzudecken, die mit dem Besitz und Betrieb von Monopolen durch Privatpersonen und Aktiengesellschaften in den Vereinigten Staaten verbunden sind, anderseits diese Mißbräuche zu beseitigen und dahin zu wirken, daß die Monopole ausschließlich vom Staate betrieben, mindestens aber einer wirksamen Staatsaufsicht unterstellt würden. Hauptsächlich waren die Eisenbahngesellschaften und die Eisenbahnkönige von diesen Vereinen zum Gegenstand ihrer zum Teil erfolgreichen Angriffe gemacht. Ein Erfolg war es z.B., daß im § 1 des Staatsgesetzes vom Juni 1882 dem im Staat New York bestehenden Monopolbekämpfungsverein das Recht verliehen wurde, bei der Wahl eines der Eisenbahnkommissare dieses Staats mitzuwirken. In einem am 2. Juli 1885 dem Senatsausschuß zur Beratung eines Gesetzes über den zwischenstaatlichen Verkehr erstatteten Gutachten spricht sich der gedachte New Yorker Verein u.a. dahin aus, daß »die Übernahme der Eisenbahnen in Staatsverwaltung am besten die für das Gemeinwohl erwünschten Zustände herbeiführen werde, und daher die ernstliche Hoffnung des Vaterlands, des Menschenfreunds und des Staatsmanns sei«. (Report of the Senate Select Committee on Interstate Commerce. Washington 1886. Appendix, S. 105 bis 108.) Die Tätigkeit dieser Vereine hat wesentlich dazu mitgewirkt, daß das Bundesverkehrsgesetz vom 4. Februar 1887 zu stande gekommen ist. Die Vereine als solche sind später mehr zurückgetreten, seitdem der Kampf gegen die Trusts einen größeren Umfang angenommen hat und auch von den politischen Parteien auf genommen worden ist.
v. der Leyen.