[233] Arbeiterzüge (workmen's trains; trains d'ouvriers; treni operai) gehören zu den Personenzügen (s.d.), wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen und in den Fahrplänen bekanntgemacht sind oder zu den Dienstzügen (s.d.); wenn sie ausschließlich für die Beförderung der Betriebs- oder Werkstättenarbeiter der Eisenbahnverwaltung bestimmt sind. Die A. verkehren werktäglich vor Beginn und nach Schluß der Arbeitszeit zwischen den Wohnorten der Arbeiter und den Arbeitsstätten. In besonderen Fällen werden A. auch an den Abenden vor Sonn- und Feiertagen und am Morgen des folgenden Werktages gefahren, um Arbeiter, die in der Woche am Arbeitsorte übernachten, nach dem Heimatsorte und von dort zurück zu befördern. In der Umgebung großer Städte hat die Beförderung der A. einen ganz erheblichen Umfang angenommen. Sie wird begünstigt durch die Ausgabe von Arbeiterfahrkarten (s.d.) zu ermäßigten Fahrpreisen[233] (Arbeiterwochenkarten, Arbeiterrückfahrkarten). Die dem öffentlichen Verkehr dienenden A. werden von sonstigen Reisenden vielfach so wenig in Anspruch genommen, daß bei der Zugbildung auf diese keine Rücksicht genommen zu werden braucht. Die Züge führen dann nur Wagen vierter Klasse, oder wo es diese nicht gibt, Wagen dritter Klasse. Soweit erforderlich, wird eine Trennung der weiblichen und männlichen Reisenden in den A. vorgenommen.