[280] Attraktionsgebiet einer Bahn, das eine Bahn umschließende Gebiet, für dessen Bevölkerung die Benutzung der Bahn für den Verkehr nach an derselben gelegenen Orten (Attraktionszentren) gegenüber anderen Verkehrsmitteln ökonomisch am vorteilhaftesten erscheint. Betrachtet man eine Bahnstrecke als vollkommen isoliert, so liegt ein Ort in ihrem Attraktionsgebiet, wenn die Summe aus den Transportkosten zur nächsten Bahnstation, den Umladekosten und den Bahntransportkosten selbst nach einem zweiten Ort kleiner ist als die Transportkosten für irgend ein Verkehrsmittel unmittelbar nach jenem zweiten Ort. Sind diese Kosten gleich, so liegt der Ort an der Grenze des Attraktionsgebiets (Verkehrsgebiets). Auf Grund dieses Satzes läßt sich das Attraktionsgebiet für jede Bahn theoretisch bestimmen. Durch jedes andere parallel laufende Verkehrsmittel erfährt das Attraktionsgebiet Einschränkungen, die mit der Leistungsfähigkeit und Billigkeit des in Wettbewerb stehenden Verkehrsmittels wachsen. Das Attraktionsgebiet für Personenverkehr und Frachtenverkehr wird im allgemeinen verschiedene Ausdehnung haben, da beim Personenverkehr auch die Rücksicht auf Beförderungszeit und Bequemlichkeit von wesentlichem Einfluß ist.
Über praktische Bestimmung des A. s. Kommerzielle Trasse.