[379] Bahndienstwagen (service car, inspection trolley; wagonnet d'inspection; carro di servizio), Ausdruck für alle von der Bahn für den inneren Dienst verwendeten Wagen. In diesem Sinne gehören zu den B. die Wagen zur Beförderung von Bahnbau- und Bahnerhaltungsmaterial (Schotter, Schienen, Schwellen u.s.w.), die Wagen zum Abbefördern unbrauchbarer Rückstände auf bestimmte Ablagerungsplätze (Lösche und Kehricht), s. Arbeitswagen; ferner die bei Unfällen und Elementarereignissen in Verwendung kommenden Hilfs-, Rettungs-, Werkzeug- und Kranwagen sowie Revisionswagen.
Während die Arbeits-, Hilfs- und Revisionswagen mit Lokomotiven fortbewegt werden, und daher zur Einstellung in einen Zug mit Zug- und Stoßvorrichtungen versehen sein[379] müssen, werden die unter den Begriff Kleinwagen zusammenfallenden B. mit Menschenkraft durch Triebwerk (Kurbelstangen, Hebel u.s.w.) oder neuerdings auch durch motorischen Antrieb bewegt und sind nicht bestimmt, in die Züge eingestellt zu werden; zu diesen rechnet man die Bahnmeisterwagen (Rollwagen), Draisinen (s.d.), Motordraisinen, Eisenbahnfahrräder, Gleismesser und ähnliche Fahrzeuge. Sie müssen an jeder Stelle durch die Begleitmannschaft aus dem Gleis und dem Bereich der Umgrenzung des lichten Raumes entfernt werden können. Man verwendet sie zum Transport einzelner auszuwechselnder Schienen, Schwellen und anderer Baustoffe, zur Befahrung der Strecke zwecks Prüfung und zur Zufuhr von Stückgütern zu den Eisenbahnwagen auf Bahnhöfen (vgl. Bahnwagenfahrten). Auch die in den Werkstätten und in den Magazinen in Verwendung stehenden, von Menschenkraft bewegten, meist schmalspurigen Karren können im weiteren Sinne zu den B. gezählt werden.