[432] Bahnstrecke (portion of a line; section de voie; tronco della ferrovia), im weiteren Sinn jeder durch zwei beliebige Punkte einer Bahn begrenzte Längenabschnitt derselben; im engeren Sinn ein Abschnitt einer Bahn, der hinsichtlich des Betriebsdienstes in irgend einer Beziehung eine Einheit bildet; z.B. beim Bahnaufsichts- und Bahnunterhaltungsdienst: Bahnwärter-, Bahnmeister-, Ingenieurstrecken u.s.w.; beim Zugbeförderungsdienst: Heizhausstrecken (Heizhausrayon); beim Verkehr: Zugstrecken, Strecken, an deren Endpunkten Züge beginnen und endigen u.s.w.
Im Gegensatze zur B. versteht man unter Bahnlinie (railway route; ligne de chemin de fer; tracciato della ferrovia) im weiteren Sinn eine durchgehende Schienenverbindung zwischen zwei Verkehrsknotenpunkten ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse, im engeren Sinn die Schienenverbindung zwischen je einem Anfangs- und Endpunkt der einem Eigentümer gehörigen oder von derselben Verwaltung betriebenen Eisenbahn. Welche Punkte als Anfangs- und Endpunkte einer Bahnlinie anzusehen sind, ist aus der Kilometrierung zu ersehen. Vom Verkehrsstandpunkte werden die Bahnlinien, auf denen ein durchgehender Zugverkehr stattfindet, als Hauptlinien (main lines; lignes principales; linee principali), die von letzteren abzweigenden Linien als Nebenlinien (secondary lines; lignes secondaires; linee secondari) bezeichnet; diese Unterscheidung kommt meist bei der Anordnung des Fahrplans zum Ausdruck.
Die Gesamtheit der Bahnlinien eines bestimmten geographischen Gebietes oder Staates, oder eine Gruppe von Bahnlinien mit gleichartigen wirtschaftlichen Interessen wird mit Bahnnetz (railway system; réseau des chemins de fer; rete ferroviaria) bezeichnet. Mit Bezug auf den Eigentümer oder die betriebführende Verwaltung unterscheidet man zwischen Staatsbahnnetz und Privatbahnnetz. Bei Privatbahnen wird der Bezeichnung Bahnnetz vielfach noch der Name der Eigentumsverwaltung beigesetzt, wie z.B. Südbahnnetz, Nordbahnnetz u.s.w., s. auch Bahnarten.