[465] Bahnwärterwachlokale, Wärterbuden (gateman's boxes; guérites de garde; caselli), die an Punkten der Bahn, die aus irgendwelchem Grunde zeitweise einer dauernderen Überwachung bedürfen, und in deren unmittelbarer Nähe sich kein Wärterhaus befindet, hergestellten Gebäude (aus Holz, Wellblech oder gemauert). In diesen nehmen die Bahnwärter, Schranken- und Weichenwärter während der Ruhepausen Aufenthalt. Sie dienen ferner zur Bergung der Arbeitsgeräte.
Das Wachlokal muß so groß bemessen sein, daß diese Geräte und mindestens ein Ofen, Stuhl und Tisch, etwa auch eine Pritsche darin untergebracht werden können. Sie werden,[465] weil Erweiterungsbauten, namentlich in Bahnhöfen, leicht eine Veränderung bedingen, gerne versetzbar aus Holz oder Wellblech hergestellt. Die B. besitzen gewöhnlich nur einen Raum von 310 m2 Fläche.
Es ist nicht rätlich, den Raum zu klein zu wählen, weil sonst die strahlende Hitze des nahen Ofens die Gesundheit des Wärters, namentlich bei dem häufigen Wechsel mit der Kälte im Freien, schädigt und auch die Aufmerksamkeit des Wärters erschlaffen und Schlaftrunkenheit hervorrufen kann. Es empfiehlt sich, den Ausgang der Bude nicht unmittelbar einem nahen Gleis zuzukehren, oder ihn nach Abb. 278 mit einem Schutzgeländer zu versehen, da andernfalls infolge übereilten Herausstürzens des Wärters sich leicht Unfälle ereignen.
Mit den B. werden hier und da noch ein Magazinsraum und Abort verbunden.
v. Weikard.