[12] Baukrankenkassen. Kassen, die für die bei Weg-, Eisenbahn-, Kanal-, Strom- und Dammbauten sowie in anderen vorübergehenden Baubetrieben beschäftigten krankenversicherungspflichtigen Personen von den Bauherren zu errichten sind. In Deutschland und Österreich-Ungarn sind Bauherren, die zeitweilig eine größere Zahl von Arbeitern beschäftigen, zur Errichtung von B. verpflichtet. Näheres s. Krankenkassen.