Beiwagen

[118] Beiwagen (trailers, trail cars; voitures de remorque; rimorchi, vetture rimorchiate). Verstärkungswagen, die einem Zug beigegeben werden, falls die für einen bestimmten Zweck in einen Güter- oder Personenzug eingestellten Wagen nicht ausreichen. Am häufigsten kommen B. vor bei Bildung von Kurswagen (s.d.) für den Fracht-, Stückgut- und Eilgutverkehr. Nach § 14 der Beförderungsvorschriften des VDEV. sind B. zu bilden, wenn die im Kurswagenverzeichnis vorgesehenen Wagen zur Aufnahme des Gutes nicht ausreichen. Dies kann sowohl auf der Station, die den Kurswagen einstellt, als unter gewissen Einschränkungen auch auf Unterwegsstationen geschehen. Auch zu den Gepäckwagen der Personenzüge werden erforderlichenfalls B. gestellt, die dann zur Beschleunigung der Zugabfertigung wohl durch einen besonderen Fahrladebeamten begleitet werden. Ebenso werden bei Überfüllung von Kurswagen in den Personenzügen B. eingestellt, doch bedarf dies in der Regel der Zustimmung der beteiligten Verwaltungen, damit ihre Durchführung beim Übergang in ein anderes Bahngebiet wegen der möglicherweise entstehenden Überlastung des Zuges nicht in Frage gestellt wird. Endlich werden auch für die Zwecke der Postverwaltung außer den regelmäßig im Zuge laufenden Postwagen erforderlichenfalls Postbeiwagen gestellt.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 118.
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