[44] Kurswagen, Personen-, Gepäck- und Stückgutwagen, die in bestimmten Strecken derselben Bahn oder anschließender Bahnen regelmäßig in einzelnen Zügen laufen. Die für solche Kurse nötigen Wagen werden in der Regel von den beteiligten Eisenbahnverwaltungen nach einem bestimmten Verhältnis beigestellt. Die K. werden zumeist mit Richtungstafeln (Laufschildern, s.d.) versehen, die den Kurs des Wagens angeben. Die K. müssen zum Zweck ihrer Einreihung in durchgehende Züge eine einheitliche Ausrüstung mit Brems-, Heizungs-, Beleuchtungseinrichtungen u.s.w. besitzen. Die Festsetzung der Wagenkurse erfolgt in besonderen Konferenzen, die sich, soweit der Personenverkehr in Frage kommt, an die Fahrplankonferenzen anschließen. Die Abrechnung zwischen den beteiligten Bahnverwaltungen geschieht durch Naturalausgleich (s. Durchgehende Wagen).