[268] Besoldungsdienstalter ist der Zeitpunkt, von dem ab die Zeitabschnitte für das Aufrücken in die höheren Gehaltsstufen zu rechnen sind. Es bestimmt sich im allgemeinen, soweit nicht Ausnahmen (wie z.B. bei den Militäranwärtern) vorgeschrieben sind, auf den Tag der Anstellung in der jeweiligen etatsmäßigen Stelle.