Bezirkseisenbahnräte

[366] Bezirkseisenbahnräte sind in Preußen entweder für jeden Eisenbahndirektionsbezirk oder gemeinsam für mehrere Eisenbahndirektionsbezirke bestellte Körperschaften, die zur beirätlichen Mitwirkung in allen wichtigen Eisenbahnverkehrsfragen des Bezirkes berufen sind, s. Beiräte.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 366.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika