[366] Bezugsschein (Aviso- und Bezugsschein), eine bei den Eisenbahnverwaltungen in Österreich, Ungarn, Bosnien und Herzegowina in Gebrauch befindliche Drucksorte, womit den Adressaten die Ankunft einer Sendung angezeigt[366] wird und durch dessen Besitz sie zur Empfangnahme des Frachtbriefes legitimiert sind. Der Empfänger hat den B. zu unterschreiben und dem den Frachtbrief ausfolgenden Beamten abzugeben. Bei den deutschen Bahnen sind ähnliche Drucksorten, die demselben Zwecke dienen, unter der Bezeichnung »Benachrichtigung« eingeführt.