[377] Blankofahrkarten (blank tickets; billets passe partout en papier; biglietti in bianco), handschriftlich ausgefertigte Fahrkarten, werden nach Stationen oder über Bahnwege ausgefertigt, für die zwar direkte Fahrpreise bestehen, jedoch wegen des geringen Verbrauches keine fertiggedruckten Fahrkarten aufliegen.
Die B. finden vorwiegend im innern Verkehr Anwendung, im gegenseitigen Verkehr der Bahnverwaltungen nur insoweit, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
Als B. sind meist Zettelkarten in Gebrauch; für bestimmte Zwecke sind in einzelnen Ländern auch Kartonfahrkarten aufgelegt, in die die Bestimmungsstation einzutragen ist.
Die Zettelkarten werden vom ausgebenden Beamten mit der Bezeichnung der Bestimmungsstation und des Fahrpreises, des Tages der Ausstellung, der Zugsgattung, Wagenklasse, Personenanzahl, Geltungsdauer u.s.w. ausgefüllt. Die Eintragungen dürfen nicht geändert werden, bei unrichtigen Eintragungen sind die betreffenden Stücke als unbrauchbar zu behandeln. Sie sind mit einer Kontrollnummer versehen und ihre Verwendung ist besonders auszuweisen.
Die B. bestehen vielfach aus zwei oder drei Teilen: zweiteilige, aus dem Stamm und der Fahrkarte, dreiteilige, aus dem Stamm, dem Abschnitt und der Fahrkarte. Sie können im[377] Pauseverfahren ausgefertigt werden. Der Stamm bleibt als Rechnungsbeleg bei der Fahrkartenausgabe, die Fahrkarte, gegebenenfalls mit dem Abschnitt, erhält der Reisende. Der Abschnitt wird bei der Fahrkartenprüfung, für Rückfahrkarten auf der Hinfahrt, eingezogen und der Rechnungskontrolle eingesendet.
Mitunter wird eine B. für mehrere, zusammengehörige, nach derselben Station reisende Personen verwendet, jedoch höchstens für so viele, als nach der üblichen Besetzung in einem Wagenabteile untergebracht werden.
Über Einzelheiten vgl. den von Direktor v. Stierlin in der Frage der Fahrkarten für die achte Sitzung des Internationalen Eisenbahnkongreßverbandes in Bern 1910 erstatteten Bericht (Bd. XXXIII).
v. Frankl-Hochwart.