[145] Bufferstand, Bufferdifferenz, (buffer height; hauteur de tamponnément; altezza del respingente dal piano del ferro). Durch die Buffer der VDEV. hat neuerdings die Schreibweise Puffer eingeführt soll ein sicherer Lauf der Wagen, wenn sie sich während der Fahrt[145] berühren, erzielt werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen die Buffer eine ein für allemal festgesetzte Stellung einnehmen. Diese Stellung, der Bufferstand, muß innerhalb gewisser Grenzen Bufferdifferenz eingehalten werden, damit die Buffer der im Zuge laufenden oder bei Rangierbewegungen zusammenstoßenden Wagen stets aufeinander treffen, u. zw. auch dann, wenn ein beladener Wagen, dessen Kasten sich mit den Buffern infolge Durchbiegung der Tragfedern in tiefer Stellung befindet, mit einem leeren Wagen in hoher Stellung zusammenläuft. Für die deutschen Eisenbahnen ist durch § 33, 4, der BO. vorgeschrieben, daß die Buffer einen Abstand von mindestens 1740 mm voneinander haben müssen und von höchstens 1760 mm haben dürfen, daß ferner die Höhe der Buffermitte über Schienenoberkante bei vollbelastetem Fahrzeuge mindestens 940 mm betragen muß und bei unbelastetem Fahrzeuge höchstens 1065 mm betragen darf. Diese Maße sind auch durch das Übereinkommen für die gegenseitige Wagenbenutzung des VDEV., Anlage I, als maßgebend für den Wagenübergang festgesetzt. Nur ist der Spielraum für den Abstand der Buffer dort etwas größer festgesetzt und ferner nachgelassen, daß vor dem Jahre 1887 gebaute Wagen einen höchsten B. von 1070 mm und einen niedrigsten B. von 900 mm haben dürfen. In Personenzügen brauchen Wagen unter einem B. von 940 mm nicht übernommen werden. Diese Vorschriften finden sich auch im Art. II der Bestimmungen betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen für den Wagenübergang im internationalen Verkehr.
Breusing.