Dienstanweisungen

[334] Dienstanweisungen, Dienstvorschriften, Dienstinstruktionen (service instructions; instructions de service; norme di servizio), sind die von einer Bahnverwaltung an ihre Bediensteten ergehenden dienstlichen Anordnungen; im engeren Sinne bezeichnet man als D. nur die dienstlichen Verfügungen, durch die bestimmte Dienstverhältnisse oder Dienstgeschäfte eine dauernde und umfassende Regelung erfahren. Die D. beziehen sich teils auf allgemeine Verwaltungsangelegenheiten (Organisation, Diensteinteilungen, Personalverhältnisse, Buchführung und Rechnungslegung u.s.w.), teils auf die Abwicklung und Überwachung des Verkehrs- und Betriebsdienstes. Näheres s. Betriebsdienstvorschriften.

Bei den preußisch-hessischen Staatseisenbahnen wird insofern ein Unterschied zwischen D. und Dienstvorschriften gemacht, als die Zusammenstellungen von persönlichen Vorschriften für bestimmte Beamtenklassen als D., die übrigen Vorschriften als Dienstvorschriften bezeichnet werden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 334.
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