[355] Dienstpragmatik, Dienstordnung, nach dem in Österreich üblichen Sprachgebrauch die Zusammenfassung der gemeinsamen, für das Personal einer Verwaltung gültigen Normativbestimmungen in Betreff des gesamten Dienstverhältnisses. Die D. in diesem Sinne enthält sonach insbesondere die Vorschriften über die Aufnahme in den Dienst, über die Dienstbezüge, Anwartschaften und sonstigen Rechte, sowie über die Pflichten der Bediensteten, über Disziplinarbehandlung, Auflösung des Dienstverhältnisses, Alters- und Hinterbliebenenversorgung u.s.w.
In Deutschland und der Schweiz werden die Sammlungen von Vorschriften solcher Art unter der Bezeichnung »Gemeinsame Bestimmungen« oder »Allgemeine Dienstvorschriften«, in Italien als »Norme sul personale«, in Belgien und Frankreich als »Ordre général (personel)«, in England und Amerika als »General regulations« zusammengefaßt.
Soweit es sich um Beamte von Staatseisen bahnen handelt, enthalten derlei Dienstvorschriften zumeist auch einen Auszug aus den einschlägigen Bestimmungen der für Staats beamte geltenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse.
Hoff.