[357] Diensttafel, Dienströster. Die von der betriebsleitenden Stelle herausgegebenen Diensteinteilungen (s.d.) enthalten in der Regel nur die einzelnen Dienstschichten und ihre Reihenfolge, nicht aber die Namen der für den Dienst bestimmten Beamten. Außergewöhnliche Dienstleistungen, Erkrankungen und Beurlaubungen bedingen vielfach Änderungen in der Verwendung der Beamten. Von den Dienststellen den Stationsvorstehern oder Betriebswerk meistern wird daher täglich oder wöchentlich durch Aushang (Dienströster) bekanntgegeben, welche Beamten an den einzelnen Tagen den durch die Diensteinteilung bestimmten sowie den sonst zu leistenden Dienst zu übernehmen haben. Der Aushang erfolgt auf der D., die, soweit es sich um den Zugbegleitungsdienst handelt, im Schaffnerzimmer oder an sonst geeigneter Stelle, für den Lokomotivdienst dagegen im Lokomotivschuppen (Führerzimmer) aufgehängt ist.
Die D. ist eine hölzerne, schwarz angestrichene Tafel, auf der die dauernd nötigen Vermerke mit heller Farbe verzeichnet sind. Mitunter ist die D. auch derart eingerichtet, daß nur die Namen, Zug- und Lokomotivnummern aufgeschrieben werden.
Auf der D. für den Zugbegleitungsdienst werden außer der Diensteinteilung für jeden Zug auch die Erkrankungen, Beurlaubungen, Kommandierungen u. dgl. bekanntgegeben; ebenso wird die D. für den Lokomotivdienst nicht bloß zur Angabe der Lokomotivfahrten und der Personalbesetzung, sondern auch zu verschiedenen Bemerkungen benutzt, die sich auf den Dienst des betreffenden Tages beziehen und an dieser Stelle dem Personal, das verpflichtet ist, die D. einzusehen, nicht entgehen können.
Bei den österreichischen Bahnen werden auf den wichtigeren Verkehrsstationen (Zugbildungsstationen) vielfach noch besondere Diensttafeln zur Vormerkung aller den Zugverkehr betreffenden Verfügungen Gleisbesetzung, Abweichungen vom Fahrplan u.s.w. verwendet. In gleicher Weise werden auf allen Stationen der preußischen Staatsbahnen die angesagten Bedarfszüge, der Ausfall von Zügen, die Einlegung von Sonderzügen oder Abänderungen des Fahrplanes den Beamten des Fahrdienstes (s.d.) bekanntgegeben.
Breusing.