Differentialtarife

[371] Differentialtarife (tarifs différentiels; tariffe differenziale), Personen- und Gütertarife, bei denen für die Beförderung derselben Person in einer bestimmten Wagenklasse oder einer gleichen Menge desselben Guts für gleiche Entfernungen die Beförderungspreise ungleichmäßig (differentiell) festgesetzt werden.

Die D. werden, je nachdem die differentielle Tarifbildung in demselben Tarif oder in verschiedenen Tarifen sich findet, als absolute oder relative bezeichnet. Die ersteren werden dann vorliegen, wenn in einem und demselben Tarif bei verschiedenen Beförderungslängen verschieden hohe Einheitssätze gerechnet sind.

Der Hauptfall der absoluten D. ist der Staffeltarif (s.d.) oder der Tarif mit fallender Skala, wonach bei einer gewissen Beförderungslänge niedrigere Einheitssätze gerechnet werden, u. zw. entweder so, daß man von einer gewissen Entfernung an den ermäßigten Einheitssatz für die ganze Transportstrecke durchrechnet oder den ermäßigten Satz an den nach dem höheren Satz gebildeten Tarifsatz anpaßt.

Relative D. liegen vor, wenn in verschiedenen Tarifen für die Beförderung derselben Personen in derselben Wagenklasse, beziehungsweise derselben Menge desselben Guts auf gleiche Entfernung verschiedene Sätze zur Anwendung kommen; diese lassen sich in materielle und formelle D. unterscheiden; zu den ersteren gehören die Fälle, wenn in verschiedenen Eisenbahngebieten verschiedene Tarifsysteme herrschen oder bei demselben Tarifsystem die Klassifikation eine verschiedene ist oder bei demselben Tarifsystem und bei gleicher Klassifikation verschiedene Einheitssätze für dieselben Klassen des Tarifs eingerechnet werden; hierher gehören auch die Fälle, wo differentielle Tarifsätze durch direkte Tarife entstehen, die im Tarifsystem in der Klassifikation oder den Einheitssätzen von lokalen oder anderen direkten Tarifen abweichen. Im Gegensatz zu diesen nur materiell differentiellen Tarifen, die ohne darauf gerichtete Absicht lediglich durch das Nebeneinanderbestehen mehrerer in der Tarifsetzung voneinander unabhängigen Eisenbahnverwaltungen, bzw. Eisenbahnverbänden entstehen, ist bei den formell differentiellen Tarifen die Absicht vorhanden, von den regelmäßigen, bzw. den bereits bestehenden Frachtsätzen eine Abweichung, eine Ausnahme zu schaffen weshalb diese Tarife gewöhnlich [371] Ausnahmetarife, Spezialtarife, auch wohl D. im engeren Sinn genannt werden. Näheres s. Güter- und Personentarife.

v. Bardas.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 371-372.
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