[19] Einsteigen in die Züge (to enter, to board the train; monter, entrer en voiture; montare, entrare nelle vetture). Zur Abwendung von Gefahren und zur Erzielung einer ordnungsmäßigen Abfertigung des Verkehres an den Zügen sind fast in allen Ländern besondere Vorschriften von den Aufsichtsbehörden für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erlassen. Für die deutschen Eisenbahnen beschränken sich diese Vorschriften im wesentlichen darauf, daß das Öffnen der Wagentüren sowie das Ein- und Aussteigen verboten ist, solange der Zug sich in Bewegung befindet (§ 81 der BO.), und daß nach § 19 der VO. (§ 19 des österr. BR.) auf größeren Stationen zum E. in den Warteräumen abgerufen werden muß (s. Abrufen der Züge). Die Bediensteten sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, den Reisenden die Plätze anzuweisen. Den Begleitern von Reisenden ist das E. nicht gestattet, widrigenfalls sie wie Reisende ohne Fahrkarten behandelt werden. (Ähnliche Bestimmungen wurden auch in den Entwurf des Internat. Übereinkommens über die Befördung von Personen und Reisegepäck aufgenommen). Auf die bevorstehende Abfahrt des Zuges wurden die Reisenden bisher fast überall durch besondere Signale aufmerksam gemacht. Dem Beispiele der englischen und amerikanischen Eisenbahnen ist man neuerdings auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen gefolgt und hat hier die hörbaren Signale des Zugführers und des Lokomotivführers (s. Abfahrsignal, Abfahrt des Zuges und Befehlstab) beseitigt. Die Befürchtung, es würden hierdurch die mit dem E. verbundenen Gefahren gesteigert werden, hat sich nicht bestätigt. Die Reisenden sind vorsichtiger geworden. Sie beeilen sich mehr als früher, im Zuge Platz zu nehmen und suchen das E. unmittelbar vor der Abfahrt zu vermeiden. Es ist daher eine Verminderung der Unfallgefahren eingetreten.
Von der für das Ein- und Aussteigen der Reisenden erforderlichen Zeit hängt im wesentlichen die Zeitdauer des Aufenthalts ab. Diese Zeit ist wiederum abhängig von der Bauart der Wagen, insbesondere von der Anzahl und Größe der Türöffnungen und von der Höhe des Wagenfußbodens im Verhältnis zur Bahnsteighöhe. Bei den Bahnen für den Stadt- und Vorortverkehr, auf deren Stationen ein reger Ab- und Zugang von Reisenden stattfindet und für deren Betrieb die Abkürzung der Aufenthalte besonders wichtig ist, sind diese Umstände für die Feststellung der Bauart der Fahrzeuge und der Bahnhofsanlagen von ausschlaggebender Bedeutung.
Breusing.
Adelung-1793: Züge, die · Einsteigen
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Meyers-1905: Züge [2] · Züge [3] · Züge [1] · D-Züge · L-Züge
Pierer-1857: Zum Zuge sein · Züge
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