Eisenbahnbauabteilungen

[39] Eisenbahnbauabteilungen, die bei den preußischen Staatsbahnen für die Leitung von Neubauausführungen eingesetzten, den Eisenbahndirektionen unterstellten Dienststellen. Geschäftsanweisung, Bezirk und Sitz der E. bestimmt der Minister der öffentlichen Arbeiten. Vorstand der E. ist nach der im Jahre 1910 erfolgten Abschaffung des Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor-Titels stets ein Königlicher Regierungsbaumeister (s. Bauleitung).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 39.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika