[364] Entwässerung (draining; drainage; drenaggio). Ist im Eisenbahnbau bei allen Unterbau-, Oberbau- und Hochbauherstellungen vorzusehen, teils um das Eindringen von Niederschlagswasser in die Bauwerke oder den Bahnkörper zu verhindern, teils zur Ableitung des eindringenden Wassers, bevor dieses schädlich auf den Bestand des Bahnkörpers einwirken kann.[364]
In allen Einschnitten oder Abträgen sind zu beiden Seiten der Gleise entsprechend große Entwässerungsgräben mit ausreichendem Gefälle erforderlich, um das von den Böschungen abfließende und das aus der Oberbaubettung abzuleitende Wasser aufnehmen und abführen zu können; s. Bahngräben und Böschungen. An den Oberkanten der Einschnitte sind Entwässerungsgräben dann anzuordnen, wenn größere auf geneigtem Gelände abfließende Wassermengen nicht in den Einschnitt gelangen sollen. E. sind auch zur Trockenlegung des Geländes unter oder neben Dämmen vor Beginn der Erdarbeiten erforderlich, um Bewegungen der Dämme auf nassem Untergrunde zu vermeiden; sie erfolgen mit Hilfe von Gräben, Sickerschlitzen oder Saugröhren, ausnahmsweise auch durch Stollen. In dem zum Rutschen geneigten Gelände sind in Einschnitten und unter Dämmen Entwässerungsanlagen erforderlich, die nicht nur in der Herstellung von Steinsickerungen und Saugröhren, sondern auch aus gemauerten Kanälen sowie erforderlichen Falles aus Stollen und Schächten bestehen; s. hierüber Rutschungen.
Der Erdkörper hinter Stütz- und Futtermauern muß in vielen Fällen entwässert werden, um Verminderung des Reibungswertes und Vermehrung des Gewichtes des Bodens zu verhindern. Die E. erfolgt durch Steinhinterpackung der Mauern und durch mit 5 bis 10% nach außen geneigte Schlitze oder Kanäle, in und unter den Mauern, die das Wasser nach außen abführen (s. Stütz- und Futtermauern). In Tunneln sind an deren Sohlen Röhren oder gemauerte Kanäle erforderlich, die das zufließende Wasser aufnehmen und nach außen abführen; außerdem sind Gewölbe und Widerlager entsprechend zu entwässern, damit das Wasser nicht das Mauerwerk näßt oder durchfließt und dessen Bestand gefährdet. Unter Umständen wird das Wasser schon vom Gelände über dem Tunnel entweder an der Oberfläche oder durch tiefer liegende Entwässerungsschlitze oder Stollen zweckmäßig abzuführen sein (s. Tunnelbau). Gewölbte Brücken und Durchlässe sowie auch eiserne Brücken sind so zu entwässern, damit das Wasser nicht über dem Gewölbe oder dem die Bettung aufnehmenden Eisenbelag stehen bleibt und das Mauerwerk oder den Eisenbau schädigt oder die Bettung dauernd näßt; das Wasser wird in der Regel durch, Rohren seltener durch Schlitze nach außen abgeführt; s. Art. Gewölbte Brücken und Eiserne Brücken.
Die Entwässerungen im Oberbau bezwecken die Trockenlegung der Bettung, die für die Erhaltung des Oberbaues von besonderer Wichtigkeit ist. Das Unterbauplanum, auf das die Bettung aufgebracht wird, erhält meist entsprechende Neigung von der Bahnachse nach außen (25%), damit das in die Bettung eindringende Wasser rasch abfließen kann, Abb. 282. In ungünstigen Fällen, namentlich auf stärker sackenden und undurchlässigen Dämmen, genügt diese E. nicht; es sind dann Sickerschlitze mit Steinpackung oder auch Röhren oder gemauerte Kanäle senkrecht zur Bahnachse in kleineren oder größeren Abständen je nach der Beschaffenheit des Unterbauplanums erforderlich, die das Wasser nach außen Abb. 283 u. 284. oder in besonderen Fällen bei ungünstiger[365] Beschaffenheit des Erdkörpers und dementsprechend großer Bettungshöhe Abb. 285 und wenn die Abführung des Wassers auch sonst nach außen wegen unzureichender Tiefe und Gefällsverhältnisse der seitlichen Bahngräben wie in Bahnhöfen mit größeren Breiten nicht möglich ist, nach einem in der Bahnachse liegenden Kanal führen s. Art. Bahnunterhaltung und Bettung. In den Bahnhöfen bereitet die E. des Planums und der Bettung größere Schwierigkeiten, das Wasser kann hier vielfach nicht unmittelbar nach außen abgeführt werden, weil entweder die seitlichen Bahngräben nicht die erforderliche Tiefe haben oder andere Anlagen wie Bahnsteige und Gebäude die unmittelbare seitliche Abführung nicht erlauben. Es werden daher entweder in den Gleisachsen Abb. 286 u. 287 oder besser zwischen den Gleisen parallel zu diesen Sickerschlitze, Abb. 288 Saugröhren oder Kanäle mit 1 bis 7% Gefälle verlegt, die das Wasser sammeln. Die Abführung des Wassers erfolgt dann durch Quersickerungen oder Kanäle mit 2 bis 3% Gefälle zumeist in Abständen von 20 bis 100 m in die Seitengräben. Die Bauart der Sickerkanäle im guten, in weniger festem Boden und bei Verwendung von Saugröhren zeigen Abb. 289, 290 und 291. Wenn aus genannten Gründen nicht möglich, so je nach den Vorflutverhältnissen durch geschlossene Entwässerungskanäle (Röhren-, Platten- oder gewölbte Kanäle) mit 0∙2 bis 0∙5% Gefälle, in besondere Entwässerungsgräben, in Fluß- oder Bachläufe oder in ein bestehendes Kanalnetz. Die Kanäle, die auch zumeist das Wasser aus den Entleerungsgruben, Drehscheibengruben, Kranschächten und den Dachrinnen aufnehmen, erhalten größere Querschnitte und sind bei größerer Tiefe besteigbar zu machen, um etwaige Verstopfungen beheben zu können. Das Planum selbst erhält dann Längs- und Querneigung mit 2 bis 4% (Abb. 292), damit eine rasche Abführung des Wassers in die Schlitze oder Kanäle ermöglicht wird.
Außer der Gleisentwässerung ist auf den Bahnhöfen noch die Ableitung des Wassers aus den tiefer liegenden baulichen Anlagen, wie der Entleerungsgruben, der Wasserkranschächte, der Drehscheiben- und Schiebebühnengruben, der Abfallschächte für Regenwässer, sodann die Abführung des Wassers von den offenen Bahnsteigen, den Lade- und Lagerplätzen, den Zufahrtsstraßen und Vorfahrtsplätzen, schließlich aus den Gebäuden und Nebenanlagen erforderlich; hierüber s. die betreff. Art.
Dolezalek.
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