[235] Fütterungsgebühren (frais de nourriture; spese d'alimentazione) sind alle Kosten und Auslagen, die der Eisenbahn für das Füttern und Tränken von Tieren entstehen. Der deutsche Eisenbahntiertarif kennt nur eine subsidiäre Verpflichtung der Eisenbahn zur Fütterung und Tränkung der Tiere, wenn diese eine Beförderungsstrecke zurücklegen, die eine bestimmte Zeitdauer übersteigt. Die Sorge für die Tiere obliegt dem Versender; deshalb hat er auch, wenn er im Frachtbrief oder im Beförderungsschein eine Erklärung darüber nicht abgibt, wo und wie er die Fütterung und Tränkung vornehmen will oder wenn die Verpflegung nicht rechtzeitig vorgenommen wird, der Eisenbahn die baren Auslagen für das von ihr vorgenommene Füttern und Tränken der Tiere, die Ladegebühren und die Gebühren für die Bereitstellung von Tränkwasser,[235] die auf den Frachtbrief nachgenommen werden, zu erstatten. Der österr.-ungar. Tiertarif sieht, Geflügel ausgenommen, nur die Tränkung der Tiere als subsidiäre Verpflichtung der Bahn vor. Bei den deutschen und vielen anderen Bahnen wird das erforderliche Futter unentgeltlich befördert.
Grunow.