[432] Fahrdienst (train service; service des trains; servizio dei treni). Er umfaßt im engeren Sinne den Dienst der von dem Fahr- oder Zugpersonal am Zuge, verrichtet wird, also den Dienst des Lokomotivpersonals (s. Lokomotivfahrdienst) und den Dienst des Zugbegleitpersonals[432] (s. Zugbegleitungsdienst). Im weiteren Sinne fallen jedoch alle Dienstverrichtungen unter den Begriff F., die mit der Vorbereitung, Ausführung, Überwachung und Sicherung der Zugfahrten verbunden sind und die auch wohl als Betriebsdienst (s.d.) im engeren Sinne bezeichnet werden. Es sind dies im besonderen der Verschiebedienst, der Zugbildungsdienst, der Zugabfertigungsdienst und der Dienst zur Sicherung der Zugfahrten (Signaldienst, Betriebsdepeschen und Zugdeckung). In diesem Sinne regeln auch die für die Handhabung des F. herausgegebenen Dienstvorschriften den gesamten Dienst für die auf den Stationen und Blockstellen sowie an den Zügen zur Durchführung des Fahrplanes tätigen Betriebsbeamten.
Breusing.