Fehlleitung

[42] Fehlleitung (fausse direction de marchandises; disguido) ist die den Bestimmungen widersprechende Angabe des Leitungsweges im Frachtbrief oder in der Frachtkarte. Die F. kann vom Versender veranlaßt sein, der eine unzulässige Wegevorschrift in den Frachtbrief einträgt, oder von der Eisenbahn, indem sie solche Frachtbriefe nicht zurückweist oder selber einen nicht beförderungsberechtigten Weg vorschreibt oder den Leitungsweg vom Frachtbrief in die Frachtkarte unrichtig überträgt, oder das Gut falsch verladet.

Im weiteren Sinne wird auch F. gleichbedeutend mit Verschleppung gebraucht, d.h. ein Gut gilt als fehlgeleitet oder verschleppt, wenn es vor seiner Auslieferung an den Empfangsberechtigten ganz oder teilweise einen andern als den beförderungsberechtigten Weg durchlaufen hat (s. Verschleppung).

Grunow.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 42.
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