Fischwagen

[88] Fischwagen (fish-van; wagon pour transporter le poisson; vagone-trasporto del pesce vivo), Wagen mit besonderen Einrichtungen zur Beförderung von lebenden Fischen werden zur Verhütung der Gefahren, denen lebende Fische bei Beförderung in Kübeln, Fässern u. dgl. durch Erschütterung, Mangel an Luft, zu hohe Temperatur u.s.w. ausgesetzt sind, verwendet, wenn regelmäßige Fischsendungen in größeren Mengen vorkommen.

Die wesentliche Einrichtung dieser Wagen besteht aus Wasserbehältern sowie aus Vorrichtungen zur Erneuerung des Wassers oder der Luft in diesen Behältern, zur Erhaltung einer möglichst gleichmäßigen Temperatur des Wassers[88] und zur Vermeidung von übermäßigen Schwankungen der Wasserfläche.

Ein derartiger, in den Fahrpark der österr. Südbahn eingestellter F. ist in Abb. 81 dargestellt. Der Wagen ist dreiachsig, besitzt einen Radstand der Endachsen von 6∙5 m, eine Gesamtlänge von 11∙5 m über Puffer gemessen, ein Eigengewicht von 17∙5 t und ein Ladegewicht von 17∙15 t er ist mit Luftsauge- und Druckluftbremse sowie Heizleitung ausgerüstet, so daß seine Einstellung auch in personenführende Züge möglich ist. Der Wagenkasten ist in 2 Räume geteilt, den Maschinenraum, in dem sich außer den maschinellen Einrichtungen auch ein Liegebett und ein kleiner Schrank für den Begleiter befinden, und den Fischraum.

Im Fischraum sind zwei große, nahezu die ganze Raumfläche bedeckende, voneinander getrennte Behälter aus verzinktem Eisenblech hintereinander angeordnet, die wieder durch eine, mit Interkommunikationsöffnungen versehene Blechwand in je zwei Unterbehälter geteilt sind; jeder dieser Unterbehälter hat ein gesondertes, durch einen gelochten Blechmantel geschütztes und mittels eines Handrades zu betätigendes Ablaßventil.

Der Gesamtfassungsraum der Fischbehälter beträgt 17∙5 m3, so daß das mögliche Ladegewicht (entsprechend der zulässigen Tragfähigkeit des Wagens) 18 t ausmacht; hierbei ist angenommen, daß die Hälfte des verfügbaren Raums von Fischen, die andere Hälfte von Wasser eingenommen wird.

Zur Vermeidung des Herausspritzens des Wassers aus den Behältern während der Bewegung sind die oberen Ränder der Behälter umgebogen.

Die Behälter ruhen auf Schienen und können bei notwendigen Instandhaltungsarbeiten durch die zu diesem Zwecke abnehmbar hergestellte Stirnwand der Nichtbremsseite ausgeschoben werden.[89]

Der Maschinenraum ist von außen durch je eine in jeder Wagenlängswand eingebaute, mit vergitterten Fenstern versehene Flügeltür zugänglich; mit dem Fischraum ist er durch eine in der Trennungswand über den Fischbehältern angeordnete und vom Maschinenraum durch eine Stiege erreichbare Flügeltür verbunden.

Zum Begehen des Fischraumes sind über den Behältern Laufbretter angeordnet. In den Kastenseitenwänden des Fischraums befinden sich oberhalb der Behälter für das Laden und Entladen bestimmte Öffnungen, die durch gut abgedichtete nach innen gegen die Decke zu hebbare Klappen abschließbar sind.

Für die Lufterneuerung in den Wasserbehältern ist durch Anordnung einer Zentrifugalpumpe, die von einem Benzinmotor angetrieben wird, vorgesorgt. Mittels dieser Pumpe wird das Wasser aus den Behältern abgesaugt, in einer Druckleitung hochgepreßt, um dann oberhalb der Behälter in Abzweigleitungen mit entsprechend verringerten Lichtquerschnitten gedrückt und durch Zerstäubungsstücke mit einem Überdruck von 1 Atmosphäre den Behältern mit einer hinreichenden Menge mitgerissener Luft wieder zugeführt zu werden.

Um die Pumpe auch bei allfälligem Versagen des Motors antreiben zu können, ist ein Notantrieb von der Wagenmittelachse aus vorgesehen.

Ferner ist im Maschinenraum eine Handluftpumpe vorhanden, um im Falle des Versagens des Motors und gleichzeitigem längeren Stillstand des Fahrbetriebsmittels in Stationen den Behältern frische Luft zuführen zu können. Für eine allfällige Abkühlung des Behälterwassers sind oberhalb der Behälter gitterartige Eiskörbe angeordnet.

Das Füllen der Behälter mit Wasser in den Stationen kann von den Lokomotivkranen oder aber, wo dies nicht möglich ist, aus Bottichen mittels der Zentrifugalpumpen erfolgen, wofür geeignete Schlauchanschlüsse vorgesehen sind. Die Saugleitung jedes Behälters ist für sich absperrbar, um jedem Behälter getrennt Wasser entnehmen zu können.

Die Beleuchtung des Wagens ist elektrisch (Dynamo, vom Motor angetrieben, außerdem ist für Anstände beim Motor eine Akkumulatorenbatterie vorgesehen). Sämtliche Wagenräume sind mit am Wagendach angeordneten Lüftungsvorrichtungen versehen.

Besondere Isolierungen der Kastenwände sind nicht vorhanden, jedoch sind die Außenwände und das Dach weiß gestrichen, um die ungünstigen Einwirkungen der Sonnenstrahlen möglichst zu vermeiden.

Die Verwendung von Explosionsmotoren (für Antrieb von Pumpen o. dgl.) in Eisenbahnfahrzeugen wird bei den meisten europäischen Eisenbahnverwaltungen nur gegen Widerruf und bei Einhaltung strenger Vorschriften hinsichtlich der Verhütung der Feuersgefahr gestattet.

In letzter Zeit gelangten F. zur Verwendung, bei denen die Lufterneuerung in den Wasserbehältern auf einfache Weise mittels Sauerstoffbomben bewerkstelligt wird.

Durch den bei dieser Bauart entfallenden Maschinenraum ergibt sich eine günstigere Ausnutzung des Wagens; auch sind die für die Verwendung derartiger Wagen festgestellten Bedingungen wesentlich einfacher als die früher beschriebenen.

In einfachen bedeckten Güterwagen mit seitlichen Schubtüren werden 4 große Fischbehälter aufgestellt. Bei jedem Behälter wird eine Sauerstoffbombe angeordnet, aus der mittels eines Gummischlauches der Sauerstoff durch ein Druckreduzierventil zu den in den Fischbehältern liegenden Sauerstoffverteilern in genau bemessener Menge zu geführt und von dort in das Wasser geleitet wird.

Schützenhofer jun.

Abb. 81. Fischwagen der österr. Südbahn.
Abb. 81. Fischwagen der österr. Südbahn.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 88-90.
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