Fleischbeförderung

[97] Fleischbeförderung. Diese hat für die Versorgung größerer Konsumgebiete eine hervorragende Bedeutung, weshalb die Eisenbahnen sie durch Tarife und Beschleunigung begünstigen. Die F. kommt zumeist nur im Verkehre innerhalb eines und desselben Staatsgebietes in Betracht, da die Einfuhr von Fleisch in den meisten Ländern verboten, oder doch nur unter Einhaltung strenger Bestimmungen zugelassen ist.

Eine außerordentliche Ausdehnung hat die F. in Amerika gewonnen, von wo aus auch eine lebhafte Ausfuhr frischen Fleisches namentlich nach England stattfindet. Die F. auf große Entfernungen erfordert besondere Vorkehrungen zum Schutze des Fleisches, vor allem in der wärmeren Jahreszeit. Hiebei ist von besonderer Wichtigkeit, daß das Fleisch vor der Aufgabe auf der Eisenbahn entsprechend behandelt wird.

In Amerika muß frisches Fleisch vor der Verteilung und dem Verbrauch gekühlt werden. In gefrorenen Zustand wird das Fleisch nur in gewissen Fällen versetzt, wo besonders gute Qualität geliefert werden soll. Jede tierische Wärmeentwicklung soll verhindert werden. Daher müssen die Tiere so schnell als möglich abgehäutet, ausgeweidet, gereinigt und gekühlt werden. Zur Beförderung werden die Tierkörper in vier Viertel geteilt; jeder Teil hängt mittels eines Hakens an den an den Wagendecken befindlichen Querbalken und wird mit einem dünnen, leichten Gewebezeug eingehüllt, wodurch es sauber bleibt. Der Wagen muß dicht verschlossen sein; die frei hängenden Stücke dürfen nicht schaukeln.

Bei Aufgabe von Fleisch in entsprechenden Mengen und auf große Entfernungen ist die Verwendung besonderer Kühlwagen am Platze (s. Fleischwagen). Die Bahn Verwaltungen sind jedoch häufig mit derartigen Wagen nicht in ausreichendem Maße ausgerüstet und ergibt sich dann die Notwendigkeit, gewöhnliche Güterwagen mit Aufhängevorrichtungen u. dgl. auszustatten. Derartigen Fleischsendungen wird nach Erfordernis und Tunlichkeit Eis in ähnlicher Weise beigepackt, wie dies bei Aufgabe kleinerer Fleischmengen in Körben u. dgl. geschieht.

In Deutschland, Österreich-Ungarn, Rußland und in den Niederlanden ist eine beträchliche Zahl von Güterwagen mit Haken zum Aufhängen geschlachteter und zerlegter Tiere versehen. Die Haken sind entweder dauernd an der Wagendecke angebracht, oder sie befinden sich an beweglichen Querhölzern, die auf ebenfalls beweglichen Stützen gelagert sind. Diese Ausrüstungsgegenstände gehören teils den Eisenbahnen, teils den Interessenten.

Literatur: Bericht des internationalen Eisenbahnkongresses, Bern 1910, Frage XVI.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 97.
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